Bava Kamma 236

Kapitel 236

א מ"ט דרב חסדא הואיל ואנקטה נגרי ברייתא
1 Was ist der Grund R. Ḥisdas? Weil es nun an das Fortlaufen gewöhnt ist. –
ב ומי אמר רבא הכי והאמר רבא האי מאן דחזייה לחבריה דאגבה אימרא מעדרא דידיה ורמא ביה קלא ושדייה ולא ידע אי הדריה אי לא הדריה ומת או נגנב חייב באחריותו
2 Kann Raba dies denn gesagt haben, Raba sagte ja, wenn jemand gesehen hat, wie einer ein Lamm aus seiner Herde hochgehoben, es aber, als er ihm zurief, fortgeworfen hat, und nicht weiß, ob er es zurückgebracht hat oder nicht, und [das Lamm] verendet oder gestohlen worden ist, sei [der Dieb] verantwortlich;
ג מאי לאו אע"ג דמני לא דלא מני
3 doch wohl auch, wenn er [sein Vieh] gezählt hat!? – Nein, wenn er es nicht gezählt hat. –
ד ומי אמר רב הכי והאמר רב החזירו לעדר שבמדבר יצא אמר רב חנן בר אבא מודה רב ברקועתא
4 Kann Rabh dies denn gesagt haben, Rabh sagte ja, [der Dieb] habe seiner Pflicht genügt, wenn er es nach der Herde in einer Wüste zurückgebracht hat!? R. Ḥanau b. Abba erwiderte: Rabh pflichtet bei hinsichtlich eines gefleckten.
ה לימא כתנאי הגונב טלה מן העדר וסלע מן הכיס למקום שגנב יחזיר דברי רבי ישמעאל ר"ע אומר צריך דעת בעלים
5 Es wäre anzunehmen, daß hierüber folgende Tannaim [streiten]. Wer ein Lamm aus einer Herde oder einen Sela͑ aus einem Beutel gestohlen hat, muß es nach derselben Stelle zurückbringen, wo er es gestohlen hat – so R. Jišma͑él; R. A͑qiba sagt, es sei eine Inkenntnissetzung des Eigentümers nötig.
ו סברוה דכולי עלמא אית להו דרבי יצחק דאמר רבי יצחק אדם עשוי למשמש בכיסו בכל שעה מאי לאו בסלע לדעת ובפלוגתא דרב ושמואל
6 Sie glaubten, alle seien der Ansicht R. Jiçḥaqs, welcher sagt, ein Mensch pflege beständig seinen Geldbeutel zu betasten, somit streiten sie wahrscheinlich über einen Sela͑, von dem er es wußte, und führen denselben Streit wie Rabh und Šemuél,
ז (לא) בטלה שלא לדעת ובפלוגתא דרב חסדא ור' יוחנן
7 und über ein Lamm, wenn er es nicht wußte, und führen denselben Streit wie R. Ḥisda und R. Joḥanan.
ח אמר רב זביד משמיה דרבא בשומר שגנב מרשות בעלים כ"ע לא פליגי כדרב חסדא והכא בשומר שגנב מרשותו שיחזיר למקום שגנב קמיפלגי ר"ע סבר כלתה לו שמירתו ור' ישמעאל סבר לא כלתה לו שמירתו
8 R. Zebid erwiderte im Namen Rabas: In dem Falle, wenn jemand etwas aus dem Besitze des Eigentümers gestohlen hat, sind alle der Ansicht R. Ḥisdas, sie streiten vielmehr über den Fall, wenn ein Hüter aus seinem eigenen Gebiete gestohlen und es nach der Stelle, woher er es genommen, zurückgebracht hat. R. A͑qiba ist der Ansicht, seine Hütepflicht hat aufgehört, und R. Jišma͑él ist der Ansicht, seine Hütepflicht hat nicht aufgehört.
ט לימא מנין פוטר תנאי היא דתניא הגוזל את חבירו והבליע לו בחשבון תני חדא יצא ותניא אידך לא יצא
9 Es wäre anzunehmen, daß darüber, ob das Zählen ihn befreie, folgende Tannaim [streiten], denn es wird gelehrt: Wer etwas von seinem Nächsten geraubt hat und es ihm bei einer Abrechnung hineinzählt, hat, wie das Eine lehrt, seiner Pflicht genügt, und wie ein Anderes lehrt, seiner Pflicht nicht genügt.
י סברוה דכ"ע אית להו דר' יצחק דאמר אדם עשוי למשמש בכיסו בכל שעה ושעה מאי לאו בהא קמיפלגי דמ"ד יצא סבר מנין פוטר ומאן דאמר לא יצא סבר מנין אינו פוטר
10 Sie glaubten, alle seien der Ansicht R. Jiçḥaqs, welcher sagt, ein Mensch pflege stets seinen Geldbeutel zu betasten, somit besteht ihr Streit in folgendem: derjenige, welcher sagt, er habe seiner Pflicht genügt, ist der Ansicht, das Zählen befreie ihn, und derjenige, welcher sagt, er habe nicht genügt, ist der Ansicht, das Zählen befreie ihn nicht. –
יא אמרי אי סבירא לן כר' יצחק כ"ע לא פליגי דמנין פוטר אלא בדרבי יצחק קמיפלגי מר אית ליה דר' יצחק ומר לית ליה דר' יצחק
11 Ich will dir sagen, wären sie der Ansicht R. Jiçḥaqs, so würden sie alle übereinstimmen, daß das Zählen ihn befreie, aber sie streiten über die Lehre R. Jiçḥaqs; einer hält von der Lehre R. Jiçḥaqs und einer hält nichts von der Lehre R. Jiçḥaqs.
יב ואי בעית אימא דכ"ע אית להו דר' יצחק ולא קשיא הא דמני ורמא ליה בכיסיה והא דמני ורמא לידיה
12 Wenn du willst, sage ich: beide sind sie der Ansicht R. Jiçḥaqs, dennoch widersprechen sie einander nicht, denn einer spricht von dem Falle, wenn er es abgezählt und jener es in seinen Geldbeutel gelegt hat, und einer spricht von dem Falle, wenn er es abgezählt und ihm in die Hand gelegt hat.
יג ואיבעית אימא אידי ואידי דמני ורמא בכיסיה הא דאית ליה זוזי אחריני בכיסיה הא דלית ליה זוזי אחריני בכיסיה:
13 Wenn du aber willst, sage ich: beide sprechen von dem Falle, wenn er es abgezählt und jener es in seinen Geldbeutel gelegt hat, nur spricht einer von dem Falle, wenn jener noch anderes Geld im Beutel hat, und einer von dem Falle, wenn er kein anderes Geld im Beutel hat.
יד <big><strong>מתני׳</strong></big> אין לוקחין מן הרועים צמר וחלב וגדיים ולא משומרי פירות עצים ופירות
14 <b>M</b><small>AN DARF VON</small> H<small>IRTEN KEINE</small> W<small>OLLE, KEINE</small> M<small>ILCH UND KEINE</small> B<small>ÖCKCHEN, UND VON</small> O<small>BSTWÄCHTERN KEIN</small> H<small>OLZ UND KEINE</small> F<small>RÜCHTE</small><small>KAUFEN, </small>
טו אבל לוקחין מן הנשים כלי צמר ביהודה וכלי פשתן בגליל ועגלים בשרון וכולן שאמרו להטמין אסור ולוקחין ביצים ותרנגולין מכל מקום:
15 WOHL ABER DARF MAN VON F<small>RAUEN WOLLENE</small> G<small>EWÄNDER IN</small> J<small>UDÄA, LINNENE</small> G<small>EWÄNDER IN</small> G<small>ALILÄA UND</small> K<small>ÄLBER IN</small> Š<small>ARON</small><small>KAUFEN</small>. S<small>AGEN SIE ABER. DASS MAN ES GEHEIM HALTE</small>, <small>SO IST ES VERBOTEN</small>. E<small>IER UND</small> H<small>ÜHNER DARF MAN ÜBERALL KAUFEN</small>.
טז <big><strong>גמ׳</strong></big> ת"ר אין לוקחין מן הרועים לא עזים ולא גדיים ולא גיזין ולא תלושין של צמר אבל לוקחין מהן תפורין מפני שהן שלהן ולוקחין מהן חלב וגבינה במדבר ולא בישוב
16 GEMARA. Die Rabbanan lehrten: Man darf von Hirten weder Ziegen noch Böckchen noch Schurwolle noch Rupfwolle kaufen, wohl aber darf man von ihnen genähte [Gewänder] kaufen, weil sie ihnen gehören. Milch und Käse darf man von ihnen in der Wüste kaufen, nicht aber in einer bewohnten Gegend.
יז ולוקחין מהן ד' וה' צאן ד' וה' גיזין אבל לא שתי צאן ולא שתי גיזין
17 Man darf ferner von ihnen vier oder fünf Schafe oder Wolle von vier oder fünf [Schafen] kaufen, nicht aber zwei Schafe oder Wolle von zwei [Schafen].
יח ר"י אומר בייתות לוקחין מהן מדבריות אין לוקחין מהן כללו של דבר כל שהרועה מוכר ובעל הבית מרגיש בו לוקחין מהן אין מרגיש בו אין לוקחין מהן
18 R. Jehuda sagt, im Hause gezüchtete darf man von ihnen kaufen, in der Wüste gezüchtete darf man von ihnen nicht kaufen. Die Regel hierbei ist: wenn der Eigentümer merken kann, daß der Hirt es verkauft hat, so darf man es von ihnen kaufen, wenn er es nicht merken kann, so darf man es von ihnen nicht kaufen.
יט אמר מר לוקחין מהן ד' וה' צאן ד' וה' גיזין השתא יש לומר ארבעה זבנינן חמשה מיבעיא א"ר חסדא ארבעה מתוך חמשה ואיכא דאמרי א"ר חסדא ארבעה מעדר קטן וחמש מעדר גדול
19 Der Meister sagte: Man darf von ihnen vier oder fünf Schafe oder Wolle von vier oder fünf [Schafen] kaufen. Wenn man vier kaufen darf, um wieviel mehr fünf!? R. Ḥisda erwiderte: Vier von fünf. Manche lesen: R. Ḥisda erwiderte: Vier von einer kleinen Herde, fünf von einer großen Herde. –
כ הא גופא קשיא אמרת ד' וה' צאן ד' וה' גיזין ד' וה' אין אבל שלש לא אימא סיפא אבל לא שתי צאן הא שלש זבנינן
20 Dies widerspricht sich ja selbst: zuerst heißt es: vier oder fünf Schafe oder Wolle von vier oder fünf [Schafen], demnach drei nicht, dagegen heißt es im Schlußsatze: nicht aber zwei Schafe, demnach darf man drei kaufen!? –
כא לא קשיא הא בברייתא הא בכחישתא:
21 Dies ist kein Widerspruch; eines gilt von fetten, und eines gilt von mageren.
כב ר"י אומר בייתות לוקחין מהן מדבריות אין לוקחין מהן כו': איבעיא להו ר"י ארישא קאי ולחומרא או דלמא אסיפא קאי ולקולא
22 «R. Jehuda sagt, im Hause gezüchtete darf man von ihnen kaufen, in der Wüste gezüchtete darf man von ihnen nicht kaufen &amp;c.» Sie fragten: Bezieht sich R. Jehuda auf den Anfangsatz, erschwerend, oder bezieht er sich auf den Schlußsatz, erleichternd?
כג ארישא קאי ולחומרא דאמר לוקחין מהן ארבעה וחמשה צאן הני מילי בייתות אבל מדבריות אפילו ארבעה וחמשה לא או דלמא אסיפא קאי ולקולא דאמר אבל לא שתי צאן ולא שתי גיזין הני מילי מדבריות אבל בייתות שתים נמי לוקחין
23 Bezieht er sich auf den Anfangsatz, erschwerend, denn in diesem heißt es, man dürfe von ihnen vier oder fünf Schafe kaufen, und hierzu sagt er, dies gelte nur von im Hause gezüchteten, während man in der Wüste gezüchtete auch nicht vier oder fünf kaufen dürfe; oder aber bezieht er sich auf den Schlußsatz, er leichternd, denn in diesem heißt es, nicht aber zwei Schafe oder Wolle von zwei [Schafen], und hierzu sagt er, dies gelte nur von in der Wüste gezüchteten, während man im Hause gezüchtete auch zwei kaufen dürfe? –
כד ת"ש דתניא ר"י אומר לוקחין בייתות מהן ואין לוקחין מהן מדבריות ובכל מקום לוקחין מהן ארבעה וחמשה צאן
24 Komm und höre: Es wird gelehrt: R. Jehuda sagte: Man darf von ihnen im Hause gezüchtete kaufen, nicht aber in der Steppe gezüchtete; überall aber darf man von ihnen vier oder fünf Schafe kaufen.